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Gremien und Satzung

Gremien der Partei


Landesparteitag

Oberstes Beschlussgremium der SPD Brandenburg ist der Landesparteitag, der einmal im Jahr stattfindet. Stimmberechtigt sind die von den Unterbezirken gewählten Delegierten. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen. Auf dem alle zwei Jahre stattfindenden ordentlichen Landesparteitag werden zudem u. a. die Wahlen des Landesvorstandes und weitere Parteifunktionen durchgeführt. Der Landesparteitag tagt öffentlich. 

Foto: SPD Brandenburg

Seit dem Jahr 2015 dokumentiert die SPD Brandenburg ihre Parteitagsanträge und Beschlüsse in einer Online-Datenbank: Anträge und Beschlüsse der SPD Brandenburg.


Landesvorstand

Der Landesvorstand initiiert und koordiniert die politische Arbeit des Landesverbandes Brandenburg der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Dabei führt er die Beschlüsse der Landesparteitage (LPT) aus. Außerdem führt er die Arbeit der Landesgeschäftsstelle in Potsdam.

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Alle Mitglieder des Landesvorstands nehmen ihre Funktionen ehrenamtlich war.


Landesauschuss

Der Landesausschuss ist eine Versammlung der 18 SPD-Unterbezirke Brandenburgs. Sie entsenden je nach Mitgliederstärke Delegierte, insgesamt 45 Personen. Der Landesausschuss wählt eine*n Vorsitzende*n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Als Gremium, in dem alle Regionen Brandenburgs repräsentativ vertreten sind, ist der Landesausschuss bei grundsätzlichen Fragen stets vom Landesvorstand zu hören. Er berät den Landesvorstand über die Leitlinien der Politik und der Organisation der SPD Brandenburg, über die Strategie bei Wahlen auf allen Ebenen und bei der Neufestlegung von Unterbezirksgrenzen.

Der Landesausschuss ist ein selbständiges Gremium, das Anträge an den Landesparteitag stellen kann. Oft beschließt auch der Landesparteitag, dass Anträge, die besondere Bedeutung für die kommunalen Parteigliederungen haben, an den Landesausschuss zur abschließenden Entscheidung oder für ein Votum verwiesen werden.


Schiedskommission

Schiedskommissionen sind zuständig für Entscheidungen in:

  • Parteiordnungsverfahren
  • Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung des Organisationsstatuts und der Satzungen sowie der Grundsätze und Arbeitsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaften
  • Verfahren bei Wahlanfechtung oder Nichtigkeit von Wahlen

Die Schiedskommissionen werden bei den Unterbezirken, den Landesverbänden und Bezirken sowie dem Parteivorstand gebildet. Ihre Mitglieder werden von Parteitagen in geheimer Wahl auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder der Schiedskommissionen dürfen weder einem Vorstand der Partei angehören noch in einem Dienstverhältnis zur Partei stehen oder von ihr regelmäßige Einkünfte beziehen.

Mitglieder der Landesschiedskommission

  • Volker Brinkhoff, Vorsitzender
  • Liane Woellner, Stv. Vorsitzende
  • Wolfgang Ilte, Stv. Vorsitzender
  • Anja Häublein
  • Ingo Koschenz
  • Roland Richter
  • Heiko Spleet


Revisionskommission

Die Revisionskommission prüft regelmäßig die Finanzen sowie die ordnungsgemäße Kassenführung des Landesverbandes.

Mitglieder der Revisionskommission

  • Martina Gregor-Ness
  • Lutz Renner
  • Guido Speer


Organisationsstatut und Satzung


Organisationsstatut der SPD

Die SPD hat sich nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 Parteiengesetz mit dem Organisationsstatut eine Satzung gegeben. Diese beinhaltet die Grundstruktur und den Aufbau der inneren Ordnung, also die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Gliederungen und der Rechte und Pflichten des einzelnen Mitglieds. Daneben bestimmt die Wahlordnung die Wahlverfahren in der SPD. Die Schiedsordnung regelt das Verfahren bei Streitigkeiten innerhalb der SPD. In der Finanzordnung sind die Regeln der Haushalts- und Wirtschaftsführung der SPD verankert.

Organisationsstatut der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Stand: 11.12.2021


Satzung der SPD Brandenburg

In der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind alle weiterführenden statutarischen Regelungen festgelegt. Die Satzung kann nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Satzung des SPD-Landesverbandes Brandenburg, Stand: 15. Oktober 2016

Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jusos in der SPD Brandenburg, Stand: 2. Mai 2022


Richtlinien der SPD

Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD

Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jusos in der SPD