30. Mrz 2020


Ein-Eltern-Regelung beim Kitabesuch

Kitas und Horte in Brandenburg bieten seit dem 18. März nur noch eine Notfallbetreuung an. Ab sofort wird von der Regel abgewichen, dass dafür beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten müssen. Es reicht nun aus, dass ein Elternteil im Gesundheits- oder Pflegebereich tätig ist.

Dazu SPD-Generalsekretär Erik Stohn: „Die Ein-Eltern-Regelung ist die richtige Entscheidung. Brandenburg braucht jetzt alle Menschen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten. So können sie von der Kinderbetreuung teilweise entlastet werden.“

Diese Ein-Elternregelung greift, wenn ein Elternteil

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  • in stationären Bereichen, wo Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe oder die Versorgung psychisch Erkrankter geleistet werden,
  • selbst in der Notfallbetreuung von Kindern

arbeitet und wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

Bildungsministerin Britta Ernst und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher haben die Landräte und Oberbürgermeister in Brandenburg angewiesen, diese Regelung für die Notfallbetreuung in Kitas und Horten zu übernehmen.

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